Schuldner
Altan Özdemir
Staatsbürgerschaft: Österreich
Geburtsdatum: 08.07.1993
Staatsstrasse 45
9463 Oberriet SG
Gläubiger
Kanton St. Gallen
CHE-287.019.267
Davidstrasse 35
9001 St. Gallen
Schweiz
Staatsanwaltschaft des Kt. St. Gallen
Rechnungswesen / Kreditoren
St. Georgen-Str. 13
9001 St. Gallen
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25001262 vom 16.09.2025
Forderungen
CHF 74.40 nebst Zins zu 5 % seit 15.09.2025
PZ.2025.130, Strafverfügung BH Dornbirn vom 03.01.2024
CHF 37.20 nebst Zins zu 5 % seit 15.09.2025
PZ.2025.131, Strafverfügung BH Dornbirn vom 24.06.2024
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Publikation wird im Rahmen von Art. 66, Abs. 4, Ziff. 2, SchKG vorgenommen. Der Schuldner konnte polizeilich nicht zugeführt werden und entzieht sich trotz Kenntnis beharrlich der Zustellung.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Oberriet
Staatsstrasse 92
9463 Oberriet SG
Altan Özdemir
Staatsbürgerschaft: Österreich
Geburtsdatum: 08.07.1993
Staatsstrasse 45
9463 Oberriet SG
Gläubiger
Kanton St. Gallen
CHE-287.019.267
Davidstrasse 35
9001 St. Gallen
Schweiz
Staatsanwaltschaft des Kt. St. Gallen
Rechnungswesen / Kreditoren
St. Georgen-Str. 13
9001 St. Gallen
Schweiz
Art der Schuldbetreibung: Ordentliches Verfahren
Zahlungsbefehl-Nummer:
25001262 vom 16.09.2025
Forderungen
CHF 74.40 nebst Zins zu 5 % seit 15.09.2025
PZ.2025.130, Strafverfügung BH Dornbirn vom 03.01.2024
CHF 37.20 nebst Zins zu 5 % seit 15.09.2025
PZ.2025.131, Strafverfügung BH Dornbirn vom 24.06.2024
Zusätzliche Kosten
Betreibungskosten zuzüglich Publikationskosten
Forderungsgrund
siehe Forderungen
Rechtliche Hinweise
Ergänzende rechtliche Hinweise
Die Publikation wird im Rahmen von Art. 66, Abs. 4, Ziff. 2, SchKG vorgenommen. Der Schuldner konnte polizeilich nicht zugeführt werden und entzieht sich trotz Kenntnis beharrlich der Zustellung.
Der Schuldner wird aufgefordert, den Gläubiger für die angegebenen Forderungen binnen 20 Tagen zu befriedigen. Will der Schuldner die Forderung oder einen Teil derselben oder das Recht, sie auf dem Betreibungswege geltend zu machen, bestreiten, so hat er dies innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung des Zahlungsbefehls der Kontaktstelle mündlich oder schriftlich zu erklären (Rechtsvorschlag zu erheben). Wird die Forderung nur zum Teil bestritten, so ist der bestrittene Betrag ziffernmässig genau anzugeben, ansonst die ganze Forderung als bestritten gilt. Sollte der Schuldner dem Zahlungsbefehl nicht nachkommen, so kann der Gläubiger die Fortsetzung der Betreibung verlangen. Publikation nach SchKG 69.
Kontaktstelle
Betreibungsamt Oberriet
Staatsstrasse 92
9463 Oberriet SG